Die baurechtlich geforderte Norm „DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau“ stellt Mindestanforderungen an den Schallschutz bei Geschosshäusern mit Wohnungen und Arbeitsräumen sowie Einfamilien-Doppelhäuser, Beherbergungsstätten, Krankenanstalten, Sanatorien, Schulen und vergleichbare Unterrichtsbauten.
Diese Anforderungen werden den heutigen akustischen Ansprüchen und Gewohnheiten nicht mehr gerecht. Zivilrechtlich sollten im Neubaubereich mindestens die Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2, bei Komfortansprüchen die Schallschutzstufe II nach VDI-Richtlinie 4100 angesetzt werden. Weiterhin kann auch eine Einstufung in eine Schallschutzklasse nach der DEGA - Empfehlung 103 vorgenommen werden.
Um aus der Vielzahl an Normen und Empfehlungen das für Ihr Gebäude den Ansprüchen gerecht werdendende und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbare Schallschutzniveau festzulegen, stehen wir Ihnen in der Planungsphase beratend zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt besteht oft die Möglichkeit in der Grundrissentwicklung schalltechnisch problematische Berührungspunkte zu entschärfen und damit für Ihr Bauvorhaben eine Rechtssicherheit herzustellen.